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Verjährung von Forderungen: Fristen kennen, Ansprüche sichern
Wann Forderungen aus Rechnungen verjähren, wie Betreibung und Anerkennung die Frist neu starten und welche Praxis alle zehn Jahre Ruhe gibt — der Überblick für Selbständige.

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Rechnungen, die nie bezahlt wurden, verschwinden irgendwann in einer Schublade. Doch mit dem Vergessen ist es nicht getan: Forderungen verjähren — und mit der Verjährung verliert der Gläubiger das Recht, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wer die Fristen kennt, kann rechtzeitig handeln.
Die Grundregel: zehn Jahre
Die ordentliche Verjährungsfrist für Forderungen beträgt zehn Jahre (Art. 127 OR). Für eine unbezahlte Rechnung beginnt sie mit der Fälligkeit zu laufen — also mit dem Datum, an dem die Zahlung fällig war.
Beispiel: Eine Rechnung vom 1. März 2026 mit 30 Tagen Zahlungsfrist wird am 31. März 2026 fällig. Ohne Unterbrechung verjährt die Forderung am 31. März 2036.
| Forderungstyp | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Forderungen aus Rechnungen (Normalfall) | 10 Jahre | Art. 127 OR |
| Mietzinsen, Pachtzinsen | 5 Jahre | Art. 128 OR |
| Zinsforderungen | 5 Jahre | Art. 128 Abs. 1 OR |
| Wiederkehrende Leistungen (je Rate) | 5 Jahre | Art. 128 OR |
Für die meisten Freelancer relevant ist die Zehnjahresfrist: Sie gilt für Honorarforderungen aus Werk- oder Auftragverträgen — also dem Alltagsgeschäft.
Was die Verjährung unterbricht
Die Verjährung wird nicht durch Freundlichkeit gestoppt. Nach Art. 135 OR unterbrechen nur bestimmte Ereignisse die Frist — mit Neubeginn ab dem Ereignis:
- Betreibung: Das Betreibungsbegehren beim zuständigen Amt unterbricht die Verjährung sofort.
- Anerkennung der Schuld: Zahlt der Kunde einen Teilbetrag oder bestätigt er die Forderung schriftlich (E-Mail, Chat genügt), beginnt die Frist neu.
- Richterliche Geltendmachung: Klage oder Schiedsverfahren setzen die Frist aus.
Was nicht unterbricht: die normale Mahnung, ein Telefonanruf ohne Schuldanerkennung, das Warten auf bessere Zeiten. Genau deshalb ist ein strukturierter Mahnlauf wichtig: Er liefert die Dokumentation für die Unterbrechungsgründe, wenn sie gebraucht werden. Wie ein solcher Mahnlauf aufgebaut ist, zeigt die Anleitung Mahnung schreiben in der Schweiz.
Die Praxisstrategie für Selbständige
Verjährungsrecht klingt nach Theorie — in der Praxis entscheidet es über Geld. Drei Grundregeln:
1. Altere Forderungen aktiv verwalten
Ab einem Alter von zwei bis drei Jahren sollte jede offene Forderung einen klaren Status haben: bezahlt, teilweise bezahlt (Anerkennung!), betrieben oder abgeschrieben. Ein einmal jährlicher Durchgang durch die Offenen Posten reicht.
2. Auf Anerkennungen achten
Eine Teilzahlung über CHF 500 auf einer CHF 5’000-Forderung startet die zehnjährige Frist neu — dokumentieren Sie das Datum. Gleiches gilt für die E-Mail des Kunden «Ich bezahle das noch, es kam nur schlechter als gedacht». Solche Nachrichten aufbewahren.
3. Bei Fristablauf: Betreibung statt Zuwarten
Nähert sich die Zehnjahresfrist dem Ende, ist die Betreibung oft die einzige saubere Lösung. Sie kostet eine tiefe Gebühr, unterbricht die Verjährung und zwingt den Schuldner zur Reaktion. Der vollständige Ablauf vom Mahnlauf bis zum Betreibungsbegehren ist im Guide zu Betreibung und Inkasso auf selbständige.ch beschrieben.
Sonderfälle aus der Praxis
- Akonto und Teilzahlungen: Bereits geleistete Zahlungen ändern nichts an der Verjährung der Restforderung — sie können aber als Anerkennung wirken. Wie Akonto-Rechnungen funktionieren, erklärt der Artikel zur Akonto-Rechnung.
- Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen: Hier gelten die Regeln des zugrundeliegenden Vertrags; die Frist läuft parallel zu den Erfüllungspflichten.
- Forderungen gegen Kunden im Ausland: Die Verjährungsfrist beurteilt sich oft nach dem Recht des Landes des Schuldners — bei grösseren Auslandsforderungen lohnt eine fachliche Beurteilung. Das Zusammenspiel mit Quellensteuer und Auslandszahlungen behandelt der Ratgeber zu Geld aus dem Ausland erhalten auf gründer-schweiz.ch.
- Verjährung in der Buchhaltung: Auch verjährte Forderungen verschwinden nicht automatisch. Sie werden bei Wertlosigkeit abgeschrieben — mit steuerlichen Konsequenzen (Verlust). Wie Forderungsausfälle verbucht werden, beschreibt der Guide zu Debitoren und Kreditoren auf buchhaltung-für-selbständige.ch.
Vorbeugen ist günstiger als durchsetzen
Die wirksamste Massnahme gegen Verjährungsprobleme ist ein stringentes Forderungsmanagement: klare Zahlungsziele, saubere Rechnungsdaten, konsequente Mahnung, frühe Eskalation. Wie Sie das Zahlungsziel von Anfang an richtig setzen, damit Verzug überhaupt ausgelöst wird, zeigt der Artikel Rechnung schreiben in der Schweiz — und der dazugehörige Ratgeber zu Zahlungsfristen in der Schweiz auf gratisrechnung.ch ergänzt die Fristenlogik aus Gläubigersicht.
Quellen
Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjährt eine Forderung aus einer Rechnung? +
Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre ab Fälligkeit (Art. 127 OR). Für bestimmte Fälle gelten kürzere Fristen: fünf Jahre für Forderungen aus Miete, Kauf auf Kredit oder darlehensähnlichen Geschäften im Detailhandel; kürzer auch für verschuldete Zinsen und wiederkehrende Leistungen, die auf ein Jahr laufen.
Stoppt eine Mahnung die Verjährung? +
Nein. Eine einfache Mahnung unterbricht die Verjährung nicht (Art. 135 OR zählt die Gründe abschliessend auf). Unterbrechend wirken vor allem die Betreibung, die Anerkennung der Schuld durch den Kunden (z. B. Teilzahlung oder schriftliche Bestätigung) und der richterliche Antrag. Erst mit einem dieser Ereignisse beginnt die Frist neu zu laufen.
Wann lohnt sich die Betreibung? +
Wenn Mahnungen fruchtlos bleiben und die Forderung kurz vor der Verjährung steht — oder wenn klar ist, dass der Kunde nicht freiwillig zahlt. Die Betreibung unterbricht die Verjährung und kostet nur eine tiefe Gebühr. Der Eintrag im Betreibungsregister wirkt auf viele Schuldner wie ein Weckruf.
Was passiert nach der Verjährung? +
Die Forderung bleibt bestehen, kann aber gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden — der Kunde kann sich jederzeit auf die Einrede der Verjährung berufen. Freiwillig bezahlt der Kunde trotzdem, dürfen Sie die Zahlung behalten: Was nach Verjährung bezahlt wird, kann nicht zurückgefordert werden (Art. 63 OR).
Gilt für Zinsen und Nebenforderungen dieselbe Frist? +
Verschuldete Zinsen und wiederkehrende Leistungen wie Miet- oder Pachtzinsen verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 OR). Die Frist beginnt mit dem jeweiligen Fälligkeitsdatum — pro Zinsperiode einzeln.
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